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Das ist für alle Besitzer von Immobilien wichtig!

Das ist für alle Besitzer von Immobilien wichtig!

Seit gut zweieinhalb Jahren macht ein Wort die Runde, das manchen Menschen ein wenig Angst und Schrecken einjagt. Manche sprechen gar vom „Damoklesschwert“. Doch, soweit muss man nicht gehen.

Worum geht es?

Die Bundesregierung hat im November 2019 beschlossen, zum 01. Januar 2025 die Grundsteuer zu reformieren. Das kommunale Hebesatzrecht soll dabei bestehen bleiben. Auch soll angeblich das gesamte Steueraufkommen von alleine 14,2 Milliarden in 2019 nicht steigen.

Wer ist steuerpflichtig?

Alle Eigentümer von Gebäuden und Grundstücken mussten diese Steuer einmal pro Jahr entrichten. Bisher konnten diese Abgaben über die Nebenkostenabrechnung an die Mieter weitergegeben werden. Manche Länder erwägen, wie etwa Berlin, dies abzuschaffen. Im Saarland sind hierzu keine Pläne bekannt.

Hintergrund

Bislang lagen der Grundsteuer die sog. Einheitswerte zu Grunde. Dies hat das Bundesverfassungsgericht aber als verfassungswidrig eingestuft. In den alten Bundesländern basierten diese Zahlen auf dem Jahr 1964; in Ostdeutschland gar auf 1935.

Was soll sich ändern?

Künftig soll sich die Grundsteuer aus der Grundstücksfläche, der Gebäudeart, dem -alter, dem Bodenrichtwert sowie einer statistisch ermittelten Netto-Kaltmiete – kurz dem Wert der Immobilie – errechnen. Manche Bundesländer wollen sich dabei ausschließlich an der Grundstücksgröße orientieren; dazu zählt etwa Bayern. Eine Erhöhung ist dennoch nicht ausgeschlossen, weil die Länder den Hebesatz parallel anpassen könnten. Es ist deshalb nicht ausgeschlossen, dass es für Eigentümer, und somit auch für Mieter, ab 2025 teurer werden kann. Vor allem in den City-Lagen ist dies zu vermuten, da hier die Preise wegen der hohen Nachfrage ohnehin stark gestiegen sind. Auf dem Land hingegen dürfte es zu einer Reduzierung kommen. Bei Neubauten von Einfamilienhäusern ist von einer Steigerung und bei Altbauten von einer Beibehaltung des Steuerbetrages auszugehen.

Der Grundbesitzwert bei Wohngrundstücken wird auch weiterhin im Ertragswertverfahren ermittelt. Dabei geht es vor allem um Ein- oder Zweifamilienhäuser und Mietwohngrundstücke, bzw. alle Grundstücke, die zu mehr als 80 Prozent Wohnzwecken dienen.

Wie ist die Regelung im Saarland?

Das Saarland wird, wie sechs andere Bundesländer auch, von der Möglichkeit des Bundes, nämlich einer sogenannten „Länderöffnungsklausel“, Gebrauch machen. Dabei weicht man, zusammen mit Sachsen, aber NICHT von der Regelung des Bundes ab. Bis auf eine Ausnahme: Die punktuelle Abweichung durch Festlegung von saarlandspezifischen Steuermesszahlen.

Weitere Informationen:

https://www.saarland.de/mfw/DE/portale/steuernundfinanzaemter/Grundsteuerreform/Grundsteuerreform_node.html

Wie ist der Zeitplan?

Zum 01. Januar 2022 erfolgte bereits eine Neubewertung. Die Kommunen durften schon zu diesem Zeitpunkt einen erhöhten Hebesatz für bislang unbebaute Grundstücke festlegen. Das soll vor allem bei baureifen Flächen dazu führen, dass mehr gebaut wird. Bis Ende 2024 haben die Bundesländer die Möglichkeit, eigene Regelungen festzulegen.

Was ist zu tun?

Alle Immobilienbesitzer müssen ab dem 01. Juli 2022 eine umfassende Erklärung (Feststellungserklärung) abgeben. Dies ist vorher NICHT möglich! Die Abgabefrist endet am 31. Oktober 2022. Stichtag für die Ermittlung des Eigentums ist der 01. Januar 2022. Sollten Sie Ihr Haus, Ihr Grundstück oder Ihre Wohnung bereits verkauft haben, ist dieser Tag entscheidend.

WICHTIG: Bei Eigentumswohnungen ist nicht der WEG-Verwalter, sondern der einzelne Eigentümer zuständig.

Notwendige Unterlagen

  • Bescheid des Finanzamts (nebst Aktenzeichen) über den Einheitswert oder Abgabenbescheid Ihrer Stadt/Gemeinde oder Landkreises
  • Entscheidend ist das Finanzamt, welches für die Lage der Immobilie zuständig ist. Dies muss nicht identisch mit Ihrem Wohnsitz sein.
  • ALLE Eigentümer müssen, genau wie die genaue Anschrift der Immobilie, aufgeführt sein.
  • Angaben aus dem Grundbuchauszug
  • Wohn-/Nutzfläche

Wie können Sie vorgehen?

Dies kann gerne Ihr Steuerberater für Sie übernehmen. Dazu braucht er die o. g. Daten.

Es steht Ihnen aber auch frei, dies online, via Elster-Verfahren, zu erledigen. Dazu müssen Sie sich auf www.elster.de registrieren. Auch hier ist dies NICHT vor dem 01. Juli 2022 möglich

Wichtig

Wir übernehmen keine Garantien und dürfen auch keine Steuer-/Rechtsberatung durchführen. Hierzu empfehlen wir, sich von einem Steuerberater oder Fachanwalt beraten zu lassen.

Unterstützung

Wir helfen Ihnen aber sehr gerne durch eine fachkündige Bewertung, Besorgung von Grundbuchauszügen und Recherche der Angaben wie des Bodenrichtwertes. Letzterer kann, je nach Lage und Straße erheblich vom Wert wenige Straßen weiter abweichen.

Sie können sich so jede Menge Zeit, Mühe und Bauchschmerzen ersparen.