Bund entlastet die Stromverbraucher
Worum geht es?
Spätestens in der Zeit nach Corona und seit dem Beginn des Kriegs in der Ukraine sind die Folgen dieser Ereignisse auch für jeden spürbar: Die Inflation steigt und die Kosten, vor allem für Energie, haben sich sehr erhöht. Es ist davon auszugehen, dass die Abgaben für Strom noch höher werden.
Hintergrund
Die EEG-Umlage, auch „Öko-Strom“-Umlage, wurde bereits vor 22 Jahren eingeführt. Damit sollte der Bau von Solaranlagen und die Energiegewinnung durch Biomasse und Wind sowie Wasserkraftwerke finanziert werden. Sie wurde bereits Anfang 2022 schon auf 3,7 Cent pro Kilowattstunde gesenkt.
Was ändert sich?
Die Bundesregierung hat darauf reagiert und Ende Mai die sog. EEG-Umlage gesenkt. Dadurch wird eine ohnehin geplante Abschaffung dieser Umlage wegen der aktuellen Lage vorgezogen. Dies war eigentlich erst für den 01. Januar 2023 geplant gewesen. Nun geht es ganz schnell: Zum 01. Juli 2022 wird der bisherige Aufschlag von 3,72 Cent pro Kilowettstunde vollständig wegfallen.
Was kann das bedeuteten?
Für einen Haushalt mit vier Personen wären somit, zumindest statistisch, pro Jahr 300 Euro mehr in der Haushaltskasse. Dies im Vergleich, laut Bundesregierung, zum Jahr 2021. Die Stromprovider sind verpflichtet, diese Reduzierung in vollem Maße an die Verbraucher weiterzureichen. Die dadurch den Energieversorgern entstehenden Ausfälle in Höhe von knapp 7 Milliarden Euro werden durch den Bund, und somit indirekt dem Steuerzahler, erstattet.
Was ist zu tun?
Den Verbrauchern wird empfohlen, die Zählerstände per 30. Juni 2022 abzulesen und dem Energieversorger mitzuteilen. Somit ist die Grundlage für eine exakte Abrechnung gegeben. Einfacher haben es da Kunden, die einen Funkzähler haben. Sie brauchen in der Regel keine Zählerstände zum Stichtag weiterzugeben.